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§ 3 Beginn und Ende der Mitgliedschaft
Mitglied kann jede männliche Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und die bürgerlichen Ehrenrechte besitzt. Die Aufnahme muss schriftlich erfolgen.
§ 4 Aufnahmegebühr und Jahresbeitrag
Der Verein erhebt eine Aufnahmegebühr und einen Jahresbeitrag, deren Höhe jeweils auf der Jahreshauptversammlung festgelegt wird.
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- Der Mitgliedsbeitrag für Jugendliche beträgt 6 €, auch für das Jahr, in dem das Mitglied das 18. Lebensjahre vollendet.
- Der Mitgliedsbeitrag für Erwachsene beträgt 20 €.
- Eine Aufnahmegebühr von einmalig 50 € wird fällig, wenn eine erwachsene Person dem Verein beitreten will.
- Bei Personen, die dem Verein vor Beendigung des 18. Lebensjahres beigetreten sind, wird die Aufnahmegebühr nicht fällig.
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